Das Krankenhauszukunftsgesetz öffnete die Tür für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die längst erwartete Möglichkeit bringt dennoch ein komplexes Umfeld der gesetzlichen Voraussetzungen und Förderkriterien mit.

Das Ziel des Krankenhauszukunftsgesetzes ist unter anderem, die Modernisierung der Krankenhäuser- Hierbei liegt ein besonderer Fokus auf der Digitalisierung der Krankenhäuser und eine Ausgestaltung dessen in Form von bundesweiten Standards. Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den Krankenhauszukunftfonds (KHZF) finanziert werden.

Für die Modernisierung des Gesundheitswesens und die Verbesserung der Patientenversorgung sieht das KHZG die Einrichtung eines Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vor. In den KHZF werden beginnend im Januar 2021 insgesamt 4,3 Mrd. Euro eingezahlt. Davon werden 3 Mrd. Euro vom Bund und 1,3 Mrd. Euro von den Ländern bereitgestellt.

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Better Healthcare hat bereits mehrjährige Erfahrung in der Planung, Umsetzung und Begleitung von verschiedensten Projekten innerhalb des Gesundheitssektors. Unsere Experten verfügen über ein breites Wissen von Versorgenden Prozessen, verschiedener IT-Umgebungen, Gesetzen und sind erfahren in Projekten. Dadurch können wir Sie, wie kein anderer, auf allen Ebenen bestens begleiten. Von einpassen eines Patientenportals, digitaler Dokumentation oder Medikationsmanagement in Ihre Strategie, Beratung zu Ihren Prozessen und Umsetzung der ausgewählten Projekte in Ihre heutige Umgebung bis hin zu technischer Integration, und abschließendem Training und Schulung von Ihrem Personal – wir sind für Sie da.

Zusammen mit Ihnen und unseren Experten sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt ein voller Erfolg für jeden Beteiligten wird.

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Digitale Patientenportale
19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV

Digitale Patientenportale sollen zukünftig dafür sorgen, dass ein schneller Informationsaustausch zwischen Patienten und Versorgern stattfinden kann, um so die Versorgungsqualität zu steigern.

Warum ein Patientenportal?

  • Nutzer können Ihre persönlichen Gesundheitsinformationen schnell einsehen und verwalten
  • Individualisierte Service können genutzt werden
  • Ein Portal erlaubt sowohl Patienten als Behandlern Informationen, vorab oder während eines Besuches festzulegen (Dokumente, Anamnese, Therapie, Administration, etc.)
  • Kommunikation zwischen Patienten und Behandler kann zielgerichtet und schneller stattfinden

Digitale Pflege und Behandlungsdokumentation
19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV

Die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation soll dafür sorgen, dass Dokumentation besser verfügbar ist, auch wird bei einem Wechsel von analog auf digital der Erstellungsaufwand auf lange Zeit gesehen geringer und die Behandlungsqualität nimmt durch eine vollständige Dokumentation zu.

Wieso sollte man umsteigen?

  • Die digitale Dokumentation ist sinnvoll als Basis für viele weitere Digitalisierungs Prozesse (elektronische Patientenakte, Patientenportal, eRezept, etc.)
  • Alle Dokumente sind an einem Ort und sorgen für eine besser und vollständige Dokumentation eines Patienten
  • Sicherheit für Patienten und Behandler, durch Transparenz und Leserlichkeit einer Patientenakte

Digitales Medikationsmanagement
19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV

Digitales Medikationsmanagement ist ein wichtiger Schritt zum Erhöhen der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern. Die Gabe von falschen Medikamenten oder Dosierungen kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Auch können durch den digitalen Austausch von Medikation Informationen, Nachsorge und folge Medikationsfehler verringert oder gar vermieden werden.

Der Weg zum Goldstandard

  • Die Basis stellt ein elektronischer Medikationsplan dar
  • Interoperables austauschen von Informationen, verschiedener Behandler ist so möglich
  • Einführen von Medikationsanalysen und Medikationsprüfungen sorgen für mehr Sicherheit
  • Patient kann aktiv teilnehmen durch z.B. ein Patientenportal

Interoperabilität

Interoperabilität ist die Fähigkeit von Systemen, Techniken oder Organisation unter Einhaltung gemeinsamer Regeln und Normen zusammen zu spielen. Auch das KHZG legt großen Wert auf Interoperabilität. Fast alle FTBs sind erst förderfähig, wenn diese Interoperabel sind.

Standards für Interoperabilität die vorgegeben sin, sollten international anerkannt sein auf drei Niveaus:

  • Technisch
  • Syntaktisch
  • Semantisch

Einige Beispiele sind:

  • Gematik
  • FHIR
  • HL
  • ISO

IT-Sicherheit
19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 KHSFV

15% der Fördermittel aus dem KHZG sollen in die IT-Sicherheit einfließen. Ziel ist es hierbei vor allem die Cybersicherheit zu verbessern umso dem Angriff oder Verlust von sensiblen Daten vorzubeugen.

Ab dem 01.01.2022 sind die Krankenhäuser selbst verpflichtet angemessene Sicherheitsstandards zu etablieren: § 75c SGB V: IT-Sicherheit in Krankenhäusern.

Wie steigert man u.a. seine IT-Sicherheit?

  • Durch Anschaffen eines geeignetem Managementsystem zur Informationssicherheit
  • Einhalten des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S)
  • Richtlinien und ISO 27001 hantieren

Digitale Leistunganforderung
19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV

Die digitale Leistungsanforderung soll die Digitalisierung von Prozessen und Strukturen, die während eines Krankenhausaufenthalts stattfinden fördern. Ziel ist es dabei, die krankenhausinternen Prozesse zu beschleunigen.

Welche Vorteile ergeben sich aus der digitalen Leistungsanforderung?

  • Diagnose- und Behandlungspläne können digital erstellt werden
  • Zeitige, digitale Rückmeldung bei Befunden
  • Übersicht bereits angeforderter Leistungen → Vermeidung von doppelten Anfragen
  • Konkrete Zuweisung zu Patient: Innen
  • Einbinden von allen beteiligten im Prozess